Melanchthon Stipendium
Das Melanchthon-Stipendium wird an begabte Schüler von insgesamt drei Schulen vergeben, zu denen auch Schulpforte zählt. Die Vergabe orientiert sich in erster Linie an den schulischen Leistungen des Bewerbers, doch wird auch das soziale Engagement außerhalb des Unterrichts und im Internat berücksichtigt. Die soziale Bedürftigkeit entscheidet schließlich über die Höhe des Stipendiums.
Eine Bewerbung im unmittelbaren Zusammenhang mit der Aufnahme in Schulpforte ist nicht möglich. Um ein Stipendium bewerben können sich nur Schüler, die seit mindestens einem Jahr unsere Schule besuchen und sich dabei bewährt haben. Eine Bewerbung ist also frühestens am Ende der 9. Klasse möglich. Das Stipendium wird für die Dauer eines Schuljahres gewährt. Es gibt keine automatische Verlängerung. Man muss sich jedes Jahr aufs Neue bewerben.
Die Bewerbung erfolgt in schriftlicher Form. Zu einer vollständigen Bewerbung gehören:
- ein formloser Antrag,
- ein Schülerbericht über die Aktivitäten des Bewerbers in Schule und Internat,
- das letzte Zeugnis und
- ein Nachweis über die Höhe des elterlichen Einkommens (der in einem separaten, beschrifteten Briefumschlag beigefügt sein kann).
Auf die Vollständigkeit der Unterlagen wird größter Wert gelegt. Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet. Die vollständigen Unterlagen werden von Frau Caspar, der Leiterin des Naturwissenschaftlichen Zweiges, entgegengenommen, geprüft und an eine unabhängige Kommission der Stiftung weitergeleitet. Frau Caspar ist auch die erste Ansprechpartnerin, wenn besondere Situationen und Bedürfnisse berücksichtigt werden sollen, die eine vorrangige Förderung rechtfertigen könnten.
Die Stiftung selbst besitzt keine Internetpräsenz und hat auch nichts mit der kirchlichen Philipp-Melanchthon-Stiftung an der Universität Tübingen zu tun.