Landesschule Pforta. Begabtenförderung im Internatsgymnasium seit 1543, <www.landesschule-pforta.de>.

Oberstufe und Abitur

1. Die Änderungen von 2011 an der Oberstufenverordnung

Am 24.03.2011 hat das Kultusministerium von Sachsen-Anhalt eine Änderung der Oberstufenverordnung erlassen, die für alle Schülerinnen und Schüler gültig ist, die ab 2011 in die Einführungs- oder Qualifikationsphase eintreten. Geändert wurden dabei im Wesentlichen nur die Einbringungsverpflichtungen und die Gewichtungen der Einzelleistungen:
  • Man wählt zwar weiterhin zu Beginn der Jgst. 12 zwei seiner Fächer aus, um in ihnen eine längere schriftliche Prüfung auf Leistungskursniveau abzulegen, aber die regulären Halbjahresleistungen, die man in diesen Fächern erzielt hat, werden nicht mehr doppelt gewichtet.
  • Jedes Fach, das zur Mindestbelegung gemäß Oberstufenverordnung gehört, wird mit allen vier Halbjahresleistungen in einfacher Wertung in die Abiturwertung eingebracht. Zusätzliche Belegungen, wie sie für alle Portenser aufgrund schulinterner Festlegungen verpflichtend sind, können eingebracht werden, müssen aber nicht. Die Durchschnittspunktzahl aller eingebrachten Kurse wird mit 40 multipliziert, sodass in diesem Bereich maximal 600 Notenpunkte erreicht werden können.
  • Die Prüfungsergebnisse in den fünf Abiturprüfungen, werden nicht mehr dreifach, sondern vierfach gewichtet, sodass man in diesem Bereich maximal 300 Notenpunkte ereichen kann. Addiert man beide Leistungsblöcke, ergibt sich nunmehr eine maximale Punktzahl von 900, die den Ausgangspunkt für die Berechnung der Abiturnote bildet.
  • Es wird noch schwerer, durch die eigentliche Abiturprüfung zu fallen: Während man früher in jedem Prüfungsfach wenigstens zwei Notenpunkte in einfacher Wertung erreichen musste, genügt nun ein Notenpunkt.
Der vollständige Text der Oberstufenverordnung in der Fassung von 2011 ist auf dem Landesbildungsserver zu finden. Dort finden ältere Schüler auch die für sie noch gültige Oberstufenverordnung in der Fassung von 2006.

2. Einführungsphase

Die Jgst. 10 zählt in Sachsen-Anhalt als Einführungsphase zur Oberstufe, auch wenn dort noch keine Notenpunkte für die Abiturgesamtnote gesammelt werden. Einige Fächer sind bereits als Wahlpflichtfächer verkurst und können später als mündliches Abiturfach nur dann gewählt werden, wenn sie bereits ab der 10. Klasse durchgehend belegt worden sind. Zu diesen Wahlpflichtfächern zählen Geografie und Sozialkunde, Kunst und Musik sowie Ethik und Religion.
Ohne Absolvierung der Einführungspahse ist der Einstieg in die Qualifikationsphase nicht möglich. Wer das 10. oder 11. Schuljahr im Ausland verbracht hat, bekommt dieses in den meisten Fällen vom Landesverwaltungsamt als Einführungsphase anerkannt. Wer dagegen als Quereinsteiger aus einem Bundesland mit 13 Schuljahren kommt, kann nach der dortigen 10. Klassen nicht direkt in unsere Jgst. 11 einsteigen. Er muss vorher entweder in seinem Bundesland die Einführungsphase in der Jgst. 11 oder unsere Einführungsphase in der Jgst. 10 absolvieren – oder eben ein Auslandsschuljahr.

3. Belegungsverpflichtungen in der Qualifikationsphase

3.1 Die Stundentafel der drei Zweige

Für die drei Zweige der Landesschule Pforta ergeben sich folgende Belegungsverpflichtungen:
 
Kernfacher
(jeweils vierstündig)
Profilfacher
(jeweils vierstündig)
Wahlpflichtbereich
(jeweils zweistündig)
Erganzender Wahlpflichtbereich
M-Zweig
De
Ma
Ge
FS 1
NW 1
MuSpez.
Geo/Sk
Et/Rel
MuSpez/Ku
Sp
FS 2 /
NW 2
(fakult.)
Chor
N-Zweig
De
Ma
Ge
FS 1
NW 1
NW 2
Geo/Sk
Et/Rel
Ku/Mu
Sp
As / Inf
und/oder
FS 2 /
NW 3
Prakt
(fakult.)
S-Zweig
De
Ma
Ge
FS 1
NW 1
FS 2
Geo/Sk
Et/Rel
Ku/Mu
Sp
FS 3
FS 4
(fakult.)

3.2 Kern- und Profilfächer

Als Kernfächer gelten Deutsch, Mathematik und Geschichte. Sie werden vierstündig und im Klassenverband unterrichtet. Als Profilfächer sind eine fortgeführte Fremdsprache und eine der drei klassischen Naturwissenschaften Biologie/Chemie/Physik Pflicht. Als drittes Profilfach ist regulär eine zweite Fremdsprache oder eine zweite Naturwissenschaft vorgesehen, es kann an Spezialschulen aber auch ein anderes Fach sein, weshalb für den Musikzweig ein Profilfach Musik eingerichtet worden ist, das die Bereiche Musikgeschichte, Musiktheorie, Stimmbildung und 1. Instrument umfasst.

3.3 Der verbindliche Teil des Wahlpflichtbereichs

Neben den Kern- und Profilfächern gibt es einen Wahlpflichtbereich von vier "kleinen", also nur zweistündig unterrichteten Fächern:
- Geographie oder Sozialkunde,
- Ethik, evangelische oder katholische Religion,
- Kunst oder Musik,
- Sport (oder bei Attest ein Ersatzfach oder eine sporttheoretische Belegarbeit).
Für die Schüler des Musikzweiges entfällt der normale Musikkurs. Stattdessen wird ihnen zusätzlich zum Profilkurs Musik noch ein weiterer, zweistündiger Spezialkurs Musik angeboten, der individuell zwei der folgenden drei Teilgebiete umfasst: Chorleitung, Schulpraxis (= Instrumentalbegleitung), 2. Instrument. Der Kurs ist nicht verbindlich. Musikschüler können alternativ auch Kunst (2 Std.), eine weitere Naturwissenschaft (4 Std.) oder eine weitere Sprache (4 Std.) belegen.

3.4 Weitere Wahlpflichtfächer

Gerade die Musikschüler müssen jedoch darauf achten, dass sie die vorgeschriebene Mindestzahl von 34 Wochenstunden erreichen. Dies bedeutet normalerweise die Belegung einer weiteren vierstündigen Fremdsprache oder Naturwissenschaft oder eine Kombination von zwei zweistündigen Angeboten (Musik, Kunst). Die Teilnahme am Chor (2 x 90 Minuten pro Woche) ist zwar ebenfalls für alle Musikschüler verbindlich, zählt aber nicht zur offiziellen Stundentafel.
Die Schüler des naturwissenschaftlichen Zweiges müssen zusätzlich zu den zwei naturwissenschaftlichen Profilfächern mindestens einen weiteren zweigspezifischen, zweistündigen Kurs belegen, d.h. konkret Astronomie oder Informatik. Ferner können sie in den beiden ersten Kurshalbjahren ein Forschungspraktikum in Betrieben oder Forschungsinstituten der Region absolvieren, wozu derzeit der Mittwochnachmittag für sie vom regulären Unterricht freigehalten wird. Wer als N-Schüler eine zweite Fremdsprache (vierstündig!) belegen will, muss dafür sein naturwissenschaftliches Pensum einschränken. Im Normalfall entfällt Astronomie oder Informatik.
Die Schüler des Sprachenzweiges müssen mindestens drei Fremdsprachen belegen. Die Fortsetzung einer vierten Sprache ist möglich, bedeutet allerdings eine Belastung von insgesamt 40 Unterrichtsstunden pro Woche.
Die Kombination von zwei naturwissenschaftlichen mit zwei fremdsprachlichen Profilkursen passt weder zum naturwissenschaftlichen noch zum Sprachenzweig und ist daher nur in begrenzten Ausnahmefällen möglich.

3.5 Kurseinwahl

Seit dem Schuljahr 2011/12 erfolgt die Kurseinwahl für die Qualifikationsphase über das elektronische Einwahlformular auf dieser Website. Voraussetzung für die Nutzung des Formulars ist die Registrierung als Schüler in der Datenbank der Website und die richtige Klassenzuordnung. Quereinsteiger und Schüler im Auslandsschujahr wenden sich bei Problemen bitte an den Oberstufenkoordinator (zu den Kontaktdaten siehe unten). Wer nur seine Zugangsdaten vergessen hat, kann sich diese auch von seinem Klassensprecher zusenden lassen.

4. Einbringungsverpflichtungen

Jedes Fach, das zur Mindestbelegung gemäß Oberstufenverordnung gehört, wird mit allen vier Halbjahresleistungen in einfacher Wertung in die Abiturwertung eingebracht:
- 4 Hj. x 6 Kern- bzw. Profilfächer,
- 4 Hj. Kunst oder Musik,
- 4 Hj. Geografie oder Sozialkunde,
- 4 Hj. Ethik oder Religion,
- 4 Hj. Sport.
Das ergibt 40 Kurse, mit denen man in diesem Leistungsblock A maximal 600 Notenpunkte erreichen kann.

Kontakt

Herr Kisser
Leiter des
Sprachenzweiges

Tel. 034463 / 35 125
oberstufe@
landesschule-pforta.de

5. Abiturprüfung

Jeder Schüler benennt fünf Prüfungsfächer. Vier Fächer werden schriftlich geprüft, eines mündlich. In zwei Fächern, die der Schüler zu Beginn der 12. Klasse festlegt, findet die schriftliche Prüfung auf Leistungskursniveau statt und dauert 300 Minuten. Die beiden anderen schriftlichen Prüfungen auf Grundkursniveau dauern 210 Minuten (zzgl. Einlesezeit).
Verbindlich vorgeschrieben sind schriftliche Prüfungen in Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache, womit das sprachlich-literarisch-künstlerische und das mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Aufgabenfeld automatisch abgedeckt sind. Auch für das vierte schriftliche Prüfungsfach kommt nur eines der vierstündig unterrichteten Fächer in Frage: entweder Geschichte, eine Naturwissenschaft oder ein Spezial-Profilfach (in Schulpforte: Musik).
In den meisten schriftlichen Prüfungen ist eine landesweit einheitliche Aufgabenstellung zu bearbeiten (Zentralabitur, Ausnahmen: Musik, Spanisch, Latein und Griechisch).
Die Auswahl des vierten (schriftlichen) und des fünften (mündlichen) Prüfungsfaches hat so zu erfolgen, dass auf jeden Fall auch das Gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld abgedeckt wird (Ge, Geo/Sk, Et/ER/KR).
Die Prüfungsergebnisse in den fünf Abiturprüfungen gehen mit vierfacher Gewichtung, also mit maximal 300 Notenpunkten als Leistungsblock B in die Gesamtwertung ein.

6. Besondere Lernleistung

Die Besondere Lernleistung ist eine schriftliche Hausarbeit, an der kontinuierlich über zwei Kurshalbjahre gearbeitet und die am Ende in einem Kolloquium verteidigt werden muss. Sie wird einem der drei Aufgabenfelder (siehe oben) zugeordnet und ersetzt eines der beiden Prüfungsfächer, die schriftlich auf Grundkursniveau geprüft werden.
© Landesschule Pforta. Zuletzt aktualisiert: 22.08.2011